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Erwerb und Gültigkeit
Die LIE-CARD wird auf Antrag bei den Unternehmern der LIE-CARD ausgestellt. Der Erwerb der Karte erfolgt kostenlos. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Karte oder dem Sammeln von Bonuspunkten erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Die LIE-CARD ist innerhalb der Familie übertragbar. Teilnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Funktion der LIE-CARD
Der Inhaber der LIE-CARD ist berechtigt, seine Einkäufe bei den Akzeptanzstellen der LIE-CARD durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so am Punktekonzept teilzunehmen.
Der Inhaber der LIE-CARD erhält, soweit er damit einverstanden ist, auf dem Postweg und/oder per E-Mail Informationen über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der Partner der LIE-CARD.
Sammeln von Bonuspunkten
Die Unternehmer der LIE-CARD schreiben dem Teilnehmer Bonuspunkte nach ihrem Ermessen gut. Es wird mindestens pro Umsatzfranken ein Punkt gutgeschrieben. Der Wert eines Punktes beträgt CHF 0,01 (1 Rp.).
Akzeptanzstellen, die dem LIE-CARD System angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der LIE-CARD gekennzeichnet sind.
Bonuspunkte werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Die mit der LIE-CARD gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die Höhe der gewährten Punkte bleibt dem Unternehmer der LIE-CARD vorbehalten und kann bei diesem erfragt werden.
Die Bonuspunkte werden dem Karteninhaber nur sofort beim Einkauf gutgeschrieben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung nur auf den Differenzbetrag möglich.
Die Unternehmer der LIE-CARD behalten sich vor, ausschließlich für Produkte oder Dienstleistungen Punkte zu vergeben, bei denen dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden bei bestehenden Rabattvereinbarungen, Sonder-Rabatten, Nachlässen, Aktionswaren und -leistungen oder sonst preisreduzierten Waren keine Punkte gewährt. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktemenge storniert. Bei Umtausch wird der Minder- oder Mehrwert entsprechend verrechnet. Wurde über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Punkte ganz oder teilweise verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten, soweit das Punkteguthaben nicht ausreicht. Bei Kreditkartenzahlung werden keine Bonuspunkte gewährt.
Die Partner der LIE-CARD behalten sich vor, Bonuspunkte nur bei einer Zahlung in bar oder einer der Barzahlung gleichkommenden Weise zu gewähren (Maestro (CH + FL), Postcard oder Rechnung).
Der aktuelle Punktestand kann bei jedem Unternehmer der LIE-CARD (über Terminal) abgefragt werden.
Einlösung von Bonuspunkten
Die Bonuspunkte können durch die Unternehmer der LIE-CARD bei einem Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen aus ihrem Angebot durch Abbuchen der entsprechenden Punkte von der Karte eingelöst werden. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt CHF 0,01. Eine Einlösung in Form von Bargeld erfolgt nicht.
Mißbrauch / Verlust / Haftung
Die mißbräuchliche Verwendung der LIE-CARD wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust ist zu melden an: Wirtschaftskammer Liechtenstein. Für eine Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl ist das ausgebende Unternehmen berechtigt, eine Gebühr von CHF 10.- zu erheben. Eine Gutschrift oder Verrechnung der Bonuspunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der LIE-CARD behält sich die Wirtschaftskammer Liechtenstein vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadenersatz zu verlangen.
Beendigung, Kündigung, Verfall
Der Karteninhaber kann die Nutzung der Kundenkarte jederzeit einstellen. Ein zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben an Bonuspunkten kann gem. Punkt 4 der allgemeinen Teilnahmebedingungen eingelöst werden.
Die jeweiligen am Kundenkartensystem LIE-CARD beteiligten Unternehmen sowie die Wirtschaftskammer Liechtenstein behalten sich das Recht vor, das Bonussystem ganz, teilweise oder fristlos (Beendigung mit sofortiger Wirkung) zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern. Aus dieser Teil- oder Vollbeendigung oder fristlosen Beendigung oder Änderung der Bedingungen kann der Karteninhaber/Teilnehmer keine Rechte und/oder Ansprüche, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, der Gewährleistung, etc. gegenüber dem Unternehmer oder gegenüber der Wirtschaftskammer Liechtenstein ableiten oder geltend machen.
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich oder per E-Mail unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre LIE-CARD bzw. Ihre Kundennummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen.
Die auf der Karte gesammelten Punkte verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten auf dem Punktekonto weder Punkte-Gutschriften noch -Abbuchungen erfolgt sind.
Datenschutz
Zur Teilnahme am LIE-CARD System wird der Name, Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift benötigt. Die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL) und die Unternehmer der LIE-CARD sind berechtigt, diese Daten für die Dauer der Teilnahme am LIE-CARD System zu speichern und für die Zwecke des LIE-CARD Systems zu verwenden. Die Daten werden durch die WKL zur Abwicklung des Programmes bearbeitet und ausschliesslich an den betreffenden Unternehmer der LIE-CARD übermittelt. Eine Weitergabe unter den Unternehmern findet nicht statt. Ein Unternehmer der LIE-CARD ist berechtigt – im Regelfall des Einkaufs – die LIE-CARD Nummer, Datum des Einkaufs, Kennung des Unternehmens, Summe der Bonuspunkte und Informationen über die Höhe des Einkaufs zu bearbeiten, damit das jeweilige Unternehmen und auch die WKL bei Unklarheiten nachvollziehen kann, ob dem Teilnehmer die gesammelten Bonuspunkte korrekt gutgeschrieben werden. Diese Daten werden an die WKL zur Gutschrift oder Abrechnung gegenüber den Unternehmern der LIE-CARD und Verwaltung der Bonusse übermittelt. Nach Widerruf der schriftlichen Einwilligung in Bezug auf die Datenbearbeitung werden die Daten gelöscht.
Die WKL und das Unternehmen, bei dem Sie Ihre LIE-CARD eingesetzt haben, können die Daten auch zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder per E-Mail nutzen. Die diesbezügliche schriftliche Einwilligung zur Datenbearbeitung durch die WKL und eines oder mehrerer Unternehmer der LIE-CARD kann jederzeit gegenüber der WKL unentgeltlich widerrufen werden. Das Widerspruchsrecht ist sofort wirksam. Die betroffenen Unternehmen der LIE-CARD werden von der WKL über den Widerruf sofort informiert. Eine Teilnahme am LIE-CARD Programm ist auch möglich, ohne dass die Daten zu Direktwerbungszwecken bearbeitet werden dürfen. Sie erhalten dann lediglich die zur Abwicklung des Programms notwendigen Informationen. Zur Versendung von Informationen per Post oder E-Mail können die Daten teilweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmer verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter) werden.
Der Teilnehmer stimmt einer Datenbearbeitung im oben beschriebenen Sinne und Umfang zu.
Im Übrigen sind die geltenden Datenschutzbestimmungen anwendbar.
Haftung
Eine Haftung der WKL und der dort teilnehmenden Unternehmer für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Teilnahme am LIE-CARD System und/oder durch die Nutzung der LIE-CARD und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen. Im Schadensfalle ist der Teilnehmer verpflichtet, unverzüglich und schriftlich den Schaden und die notwendigen Informationen bekanntzugeben.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Vaduz. Es gilt liechtensteinisches Recht.
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